*Zucht* - 4. OHD Hengstschau - Ausschreibung online
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Datum: Sonntag, 03.03.2013
Ort: Münster Handorf
Nennschluss: 11.02.2013
Ausschreibung
zur 4. OHD-Hengstschau
Datum: 03. März 2013
Veranstaltungsort: Westfälisches Pferdezentrum, 48157 Münster-Handorf
Veranstalter: Original Haflinger Pferde Deutschland (OHD) e.V.
Teilnahmeberechtigung: Zugelassen sind Haflinger Hengste mit einem Fremdblutanteil bis max. 1,56 %, die im jeweiligen Hengstbuch eines tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind. Die Hengsthalter sollten Mitglieder des OHD e.V. sein. Es besteht die Möglichkeit, am Tag der Hengstpräsentation noch Mitglied des OHD zu werden.
Nennungen: Mittels Anmeldeformular (zum Download auf unserer Internetseite) per Post, Fax oder E-Mail senden an: Post: Nicole Bölle, Adolf-Hildenbr.-Str. 12, D-79848 Bonndorf Fax: +49 (0)7703-919080 E-Mail:
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Kopie der Eigentumsurkunde/ des Abstammungsnachweises ist beizufügen! (zwecks korrekter Abschrift der Abstammung)
Katalogeintrag: Zur Veröffentlichung im Katalog ist ein geeignetes Foto des Hengstes per EMail an
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zu senden.
Nenngeld: 80,00 € je Hengst, OHD-Mitglieder erhalten 30€ Rabatt, Kopfnummern und ein Katalog sind im Nenngeld enthalten, Das Nenngeld ist der Nennung in bar beizufügen, mit beigelegtem Verrechnungsscheck oder per Überweisung auf das Konto des OHD e.V., Hannoversche Volksbank, Kto.Nr. 610510600, BLZ 25190001 vor Nennungsschluss zu entrichten! Es werden nur vollständige Nennungen akzeptiert und per E-Mail bestätigt!
Nennungsschluss: 11. Februar 2013
Bitte beachten: Nennungen (inkl. Nenngeldeingang) nach dem Nennungsschluss können nicht mehr berücksichtig werden!
Programmablauf: Modellpräsentation an der Hand, Freilaufen und Freispringen, Vorstellung in Schaubildern der einzelnen Hengststationen, Verlosung von 2 Freisprüngen.
Haftung: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung. Mit Abgabe der Nennung wird das Bestehen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung bestätigt. Die gemeldeten Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Besitzer haften für Schäden, die sie bzw. ihre Pferde an Dritten oder an Einrichtungen des Veranstalters bzw. des Eigentümers oder Pächters der Anlage verursachen.